Gemäss Art. 20 Abs. 4 der Aargauischen Fischereiverordnung vom 12. Dezember 2012 dürfen die Laichgebiete von Äschen, Forellen, Barben und Nasen während der Laichzeit nicht betreten werden.
Detailinformationen
An diesen Stellen ist das Waten vom 01.12. bis 31.05. verboten! Als Waten gilt auch schon das Betreten! Dieses Verbot gilt nicht nur für Fischerinnen und Fischer, sondern für JEDERMAN! (Auch Hunde, Pferde, Pontoniere mit Stachel, badende Personen, spielende Kinder, etc.)
Zum weiteren Schutz der betroffenen Fischarten sind diese Massnahmen notwendig und sinnvoll. Die Fischereiaufseher werden darauf achten, dass diese Gebiete nicht betreten werden! Mit diesem Schreiben ist jeder Gastkartenbesitzer über die Neuerung in Kenntnis gesetzt und hat diese zu befolgen. Verstösse werden geahndet!
In der Damsau beim Dachwehr, ganzer Hauptfluss, bis Höhe Kanalmauer des Oberwasserkanals. (orange, gelb, blau schraffiert)
In der Webermühle, Flussrichtung links, vom Zusammentreffen des Oberwasserkanals und des Hauptflusses bis zum Bach unterhalb der Webermühle. (orange, gelb, blau schraffiert)
Infoblatt Betretungsverbote im Limmatrevier 643 (PFL)
Einführung
Gemäss Art. 20 Abs. 4 der Aargauischen Fischereiverordnung vom 12. Dezember 2012 dürfen die Laichgebiete von Äschen, Forellen, Barben und Nasen während der Laichzeit nicht betreten werden.
Detailinformationen
An diesen Stellen ist das Waten vom 01.12. bis 31.05. verboten! Als Waten gilt auch schon das Betreten! Dieses Verbot gilt nicht nur für Fischerinnen und Fischer, sondern für JEDERMAN! (Auch Hunde, Pferde, Pontoniere mit Stachel, badende Personen, spielende Kinder, etc.)
Zum weiteren Schutz der betroffenen Fischarten sind diese Massnahmen notwendig und sinnvoll. Die Fischereiaufseher werden darauf achten, dass diese Gebiete nicht betreten werden! Mit diesem Schreiben ist jeder Gastkartenbesitzer über die Neuerung in Kenntnis gesetzt und hat diese zu befolgen. Verstösse werden geahndet!
In Ennetbaden, Flussrichtung rechts, bei der Rostbrücke. 40 Meter oberhalb Rostbrücke bis zum Beginn der Insel ca. 100 Meter unterhalb Rostbrücke. (orange, gelb, blau schraffiert)
In Baden, Flussrichtung links, beim Bäderquatier. Von der Betonplatte unterhalb Verenahof bis zum Anfang der Kanalmauer Oederlin. (orange, gelb, blau schraffiert)
Im Kappelerhof / Brisgi, Flussrichtung links, von der Höhe Brisgistrasse 20 bis Höhe Brisgistrasse 22. (orange, gelb, blau schraffiert)
In Nussbaumen, Flussrichtung rechts, vis à vis der Kehrrichtverbrennungsanlage Turgi, die gesamte Kiesbank / Kiesinsel. (orange, gelb, blau schraffiert)