Für den Bezug einer Fischereibewilligung, ob Kurzzeit-Bewilligung oder Jahres-Gastkarte, ist immer der Sachkundenachweis (SaNa-Ausweis) vorzuweisen. Beim Erhalt der Tages- oder Wochenkarte muss unverzüglich das Datum des Bezuges eingetragen werden. Erst dann ist die Karte gültig. Es werden keine „Blankochecks“ abgegeben!
Kurzzeit-Bewilligungen
Kurzzeitbewilligungen sind für jedermann erhältlich und werden ab dem 15. März bis und mit 31. Oktober eines Jahres abgegeben. Mitglieder eines PSW-Vereines können auch bei Ihrem Präsidenten beziehen.
Staatsfischenz Limmat, Reviere 21/22 und 643 „ PFL“
Tageskarte
Fr. 20.00 + Depot Statistik Fr. 20.00
Wochenkarte
Fr. 60.00 + Depot Statistik Fr. 20.00
Tages- und Wochenkarten für die Reviere 21/22 und 643 „ PFL“ sind erhältlich im:
An Fischer welche die Fischereistatistiken (pro Bewilligung und Revier je eine) nicht abgegeben haben, werden keine neuen Fischereibewilligungen ausgestellt!
Jahres-Gastkarten
Jahresgastkarten sind für die Mitglieder der 4 Trägervereine erhältlich.Eventuell frei bleibende Jahreskarten können vom jeweiligen Präsidenten eines Vereines jeweils für ein Jahr an Gastfischer abgegeben werden. Für die Ausstellung einer Jahres-Gastkarte ist ein aktuelles Passfoto erforderlich.
Staatsfischenz Limmat, Reviere 21/22
Für Mitglieder der PSW-Vereine
Fr. 100.00
Für Gastfischer (sofern freie Karten vorhanden sind)
Fr. 220.00 + Depot Statistik Fr. 20.00
Bezugsmöglichkeit: Über ev. Freie Jahreskarten verfügen die Präsidenten der 4 Vereine. Bitte diese kontaktieren (siehe Seite Vorstand)
Privatfischenz Limmat PFL, Revier 643 „ PFL“
Für Mitglieder der PSW-Vereine
Fr. 100.00
Für Gastfischer
Fr. 200.00 + Depot Statistik Fr. 20.00
Bezugsmöglichkeit:
Die PFL-Gastkarte ist über den Kassier oder Präsidenten der PSW erhältlich. Kontakte siehe Seite Vorstand
Staatsfischenz Limmat, Revier 641 „Chessel“
Bezugsmöglichkeit:
Jürg Gloor, Tel. 079 368 62 95 oder von einem Vorstandsmitglied des Killwangener Fischervereins – mindestens 3 Tagen beantragt werden. Die bewilligte Karte kann jeweils am Sonntag (Fischerapéro) von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr bezogen werden.
An Fischer welche die Fischereistatistiken (pro Bewilligung und Revier je eine) nicht abgegeben haben, werden keine neuen Fischereibewilligungen ausgestellt!