Watverbote

Infoblatt Betretungsverbote im Limmatrevier 21

Einführung

Gemäss Art. 20 Abs. 4 der Aargauischen Fischereiverordnung vom 12. Dezember 2012 dürfen die
Laichgebiete von Äschen, Forellen, Barben und Nasen während der Laichzeit nicht betreten werden.

Detailinformationen

An diesen Stellen ist das Waten vom 01.12. bis 31.05. verboten!
Als Waten gilt auch schon das Betreten!
Dieses Verbot gilt nicht nur für Fischerinnen und Fischer, sondern für JEDERMAN!
(Auch Hunde, Pferde, Pontoniere mit Stachel, badende Personen, spielende Kinder, etc.)

Zum weiteren Schutz der betroffenen Fischarten sind diese Massnahmen notwendig und sinnvoll.
Die Fischereiaufseher werden darauf achten, dass diese Gebiete nicht betreten werden!
Mit diesem Schreiben ist jeder Gastkartenbesitzer über die Neuerung in Kenntnis gesetzt und hat diese
zu befolgen. Verstösse werden geahndet!

In der Damsau beim Dachwehr, ganzer Hauptfluss, bis Höhe Kanalmauer
des Oberwasserkanals. (orange, gelb, blau schraffiert)

In der Webermühle, Flussrichtung links, vom Zusammentreffen des Oberwasserkanals und des
Hauptflusses bis zum Bach unterhalb der Webermühle. (orange, gelb, blau schraffiert)

Infoblatt Betretungsverbote im Limmatrevier 643 (PFL)

Einführung

Gemäss Art. 20 Abs. 4 der Aargauischen Fischereiverordnung vom 12. Dezember 2012 dürfen die
Laichgebiete von Äschen, Forellen, Barben und Nasen während der Laichzeit nicht betreten werden.

Detailinformationen

An diesen Stellen ist das Waten vom 01.12. bis 31.05. verboten!
Als Waten gilt auch schon das Betreten!
Dieses Verbot gilt nicht nur für Fischerinnen und Fischer, sondern für JEDERMAN!
(Auch Hunde, Pferde, Pontoniere mit Stachel, badende Personen, spielende Kinder, etc.)

Zum weiteren Schutz der betroffenen Fischarten sind diese Massnahmen notwendig und sinnvoll.
Die Fischereiaufseher werden darauf achten, dass diese Gebiete nicht betreten werden!
Mit diesem Schreiben ist jeder Gastkartenbesitzer über die Neuerung in Kenntnis gesetzt und hat diese
zu befolgen. Verstösse werden geahndet!

In Ennetbaden, Flussrichtung rechts, bei der Rostbrücke. 40 Meter oberhalb Rostbrücke bis zum
Beginn der Insel ca. 100 Meter unterhalb Rostbrücke. (orange, gelb, blau schraffiert)

In Baden, Flussrichtung links, beim Bäderquatier. Von der Betonplatte unterhalb Verenahof bis zum
Anfang der Kanalmauer Oederlin. (orange, gelb, blau schraffiert)

Im Kappelerhof / Brisgi, Flussrichtung links, von der Höhe Brisgistrasse 20 bis Höhe Brisgistrasse 22.
(orange, gelb, blau schraffiert)

In Nussbaumen, Flussrichtung rechts, vis à vis der Kehrrichtverbrennungsanlage Turgi, die gesamte
Kiesbank / Kiesinsel. (orange, gelb, blau schraffiert)