Schonstrecken

Die Schonstrecken sind nach der Fertigstellung der Kraftwerke Kappelerhof und Wettingen neu
festgelegt werden.

!! Rechts bzw. links versteht sich selbstverständlich immer mit Blick in Fliessrichtung !!
Es gelten nun die folgenden Fischereiverbote

Kraftwerk EWZ Wettingen

Oberhalb des Wehres

Wegen Unfallgefahr wird der Personenübergang über die Wehranlage sowie ca. 30 bis 50 m aufwärts beidseitig des Ufers, für die Fischerei gesperrt.

Unterhalb des Wehres

Fischereischongebiet am linken Ufer unterhalb der Kahnrampe bis zur Staumauer (Fischpass). Am rechten Ufer ist das Fischen erlaubt.

Umgehungsgewässer

Im gesamten Umgehungsgewässer gilt natürlich ein absolutes Fischereiverbot.

Blockrampe bei der alten Spinnerei

Im Bereich der Blockrampe und vom Dachwehr aus ist das Fischen erlaubt. Da die Blockrampe aber eigentlich ein Fischpass ist, fischt ein verantwortungsvoller
Fischer dort nicht!!

Kraftwerk Kappelerhof

Oberhal des Wehres

Die linke Seite beim Parkplatz abwärts ist für die Fischerei gesperrt. Am rechten
Ufer ist das Fischen erlaubt.

Unterhalb des Wehres

Die linke Seite unterhalb dem Fischeinstieg ist für die Fischerei gesperrt. Am rechten Ufer ist das Fischen erlaubt

Es sind jeweils Verbotstafeln aufgestellt und wir halten uns selbstverständlich daran.

Petri-Heil !